Die Einordnung bestimmter Informationen als „personenbezogene Daten“ hat weitreichende Konsequenzen, wie etwa ob der Anwendungsbereich des Datenschutzrechts überhaupt eröffnet ist oder welche Vorschriften einschlägig sind. Daher lohnt sich stets eine genaue Prüfung im Einzelfall.
Allgemeine Personendaten (Name, Geburtsdatum und Alter, Geburtsort, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
Sozialversicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer, Krankenversicherung ID, Personalausweisnummer
Kontonummern, Kreditinformationen, Kontostände
E-Mail-Adresse, IP-Adresse, Standortdaten, Nickname
Geschlecht, Haut-, Haar- und Augenfarbe, Statur, Kleidergröße
Fahrzeug und Immobilieneigentum Grundbucheintragungen Kfz-Kennzeichen, Zulassungsdaten
Bestellungen, Adressdaten, Kontodaten
Schul- und Arbeitszeugnisse
Familienwappen Siegel usw.
religiöse sowie philosophische Überzeugung, politische Ansichten, Gewerkschaftszugehörigkeit
Angaben über rassische sowie ethnische Herkunft
Daten zur Sexualität eines Menschen, Angaben über die Gesundheit einer Person