1. Geltungs­bereich

1.1 Die Lieferungen und Leistungen der Mr. Byte GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in der jeweils gültigen Fachhandelspreisliste, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen.
1.2 Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mr. Byte GmbH abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Mr. Byte GmbH nicht an, es sei denn, die Mr. Byte GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mr. Byte GmbH gelten auch dann, wenn die Mr. Byte GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Mr. Byte GmbH.

2. Lieferungen und Leistungen

2.1 Die Angebote der Mr. Byte GmbH sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Mr. Byte GmbH, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.
2.2 Die Mr. Byte GmbH ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist.
2.3 Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktion-, und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen die Mr. Byte GmbH hergeleitet werden können.
2.4 Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der Mr. Byte GmbH ausdrücklich vorbehalten.
2.5 Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindliche Termine vereinbart werden. Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die Mr. Byte GmbH. Bei der Überlassung von Software umfasst die Lieferung die Überlassung der Programme in ablauffähiger Form sowie die dazugehörigen Daten. Ein Bedienerhandbuch gehört nicht dazu sondern muss zusätzlich ausdrücklich vereinbart werden.
2.6 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von der Mr. Byte GmbH zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.
2.7 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von der Mr. Byte GmbH vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei der Mr. Byte GmbH oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte die Mr. Byte GmbH mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluß weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzug ist im Fall einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, im übrigen ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5% des Lieferwerts, begrenzt. Die Mr. Byte GmbH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o. g. Ereignisses hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von der Mr. Byte GmbH zu vertreten ist.
2.8 Bei einer Rücksendung trägt der Kunde die Gefahr sowie die Transport- und Verpackungskosten bis zum Wareneingang.
Tipp: Senden Sie die Ware in einem Umkarton zurück, dadurch werden Beschädigungen, Verklebungen und Beschriftungen der Originalverpackung vermieden.

3. (zur Lieferung)

Bei Verzug des Kunden mit der Annahme hat Mr. Byte GmbH zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Wird von Lieferung durch den Kunden eine andere als die bestellte Ausführung des Kaufgegenstandes verlangt und stimmt Mr. Byte dem Ansinnen des Kunden zu, wird der Lauf der Lieferfrist unterbrochen. Die Lieferfrist verlängert sich um die für die andersartige Ausführung notwendige und erneut zu vereinbarende Frist.

4. Prüfung und Gefahren­übergang

4.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb von sechs Tagen so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert.
4.2 Wenn Mr. Byte GmbH den Vertragsgegenstand auf Wunsch des Kunden versendet, erfolgt dies auf Gefahr des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr der Bereitstellung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über.
Bei Lieferung und Montage durch Mr. Byte GmbH geht die Gefahr mit dem Einbau auf den Kunden über. Dies gilt auch für Teillieferungen und dann, wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
4.3 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, beginnt der Annahmeverzug des Kunden mit dem Eingang der schriftlichen Anzeige der Versandbereitschaft von Mr. Byte GmbH bei ihm. Ferner ist Mr. Byte GmbH in diesem Fall berechtigt, beginnend zwei Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft, die Mr. Byte GmbH durch die Lagerung entstehenden Kosten bei Lagerung in deren Räumen mit mindestens 1% des Rechnungsbetrages pro Monat dem Kunden in Rechnung zu stellen.
In diesem Fall geht das Risiko der Beschädigung oder des Untergangs der Kaufsache mit dem Zeitpunkt der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Das gleiche gilt im Falle des Annahmeverzuges.
Mr. Byte GmbH versichert auf Wunsch und Kosten des Kunden die Gegenstände gegen Zerstörung, Verlust und Beschädigung für die Dauer der Lagerung bei sich oder Dritten.
4.4 Die Wahl des Versandweges bleibt Mr. Byte GmbH vorbehalten, insbesondere kann Mr. Byte GmbH, falls erforderlich, einen betriebsfremden Spediteur beauftragen, sofern nicht der Kunde hierüber rechtlich vor Ablauf der Lieferfrist eine Bestimmung trifft.
4.5 Wenn Mr. Byte GmbH das Transportrisiko trägt, ist der Kunde verpflichtet, die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und Mr. Byte GmbH von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort eine Schadensanzeige des Spediteurs und eine schriftliche Anzeige, die vom Kunden unterschrieben sein muss, zu übersenden. Die beschädigten Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung der Beschädigung befinden, zur Besichtigung durch Mitarbeiter von Mr. Byte GmbH oder durch den jeweiligen Hersteller bereit zu halten.
Vorstehende Bestimmungen gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung an den Kunden.

5. Preise und Zahlungs­bedingungen

5.1 Die sich aus der jeweils gültigen Fachhandelspreisliste ergebenden Preise verstehen sich ab Auslieferungslager Duisburg. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung, Umwelt- und Abwicklungspauschale werden dem Kunden entsprechend der jeweils geltenden Fachhandelspreisliste berechnet.
5.2 Die Mr. Byte GmbH behält sich das Recht vor den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostenerhöhungen – insbesondere aufgrund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen -–bei der Mr. Byte GmbH eintreten, wenn zwischen dem Abschluss des Vertrages und dem vereinbarten Lieferzeitpunkt mehr als 4 Monate liegen. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
5.3 Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen.
Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Mr. Byte GmbH ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basiszins der Europäischen Währungsunion zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
5.4 Die Mr. Byte GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die Mr Byte GmbH berechtigt, die
Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
5.5 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
5.6 Soweit von den obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann die Mr. Byte GmbH jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Mr. Byte GmbH Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.
5.7 Die gewährte Zahlungskondition besteht hinsichtlich des von der Mr. Byte GmbH für jeden Einzelauftrag vergebenen Kreditlimits. Bei Überschreiten des jeweils aktuell festgelegten Kreditlimits behält sich die Mr. Byte GmbH vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglich eintretenden Änderung der Bonität ist die Mr. Byte GmbH berechtigt, Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung bzw. entsprechende Sicherheitsleistungen anzufragen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.

6. Eigentums­vorbehalt

6.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die Mr. Byte GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden Mr. Byte GmbH die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach Wahl durch Mr. Byte GmbH freigegeben werden, wenn und soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigen:
Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum der Mr. Byte GmbH bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
6.2 Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit er seinerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der Mr. Byte GmbH hinzuweisen und die Mr. Byte GmbH unverzüglich zu unterrichten.
Für den Fall, dass der Kunde beim Weiterverkauf den Eigentumsvorbehalt nicht weiter gibt, tritt er seine Forderung gegen den Erwerber an Mr. Byte GmbH ab. Das gilt auch für die Saldoforderungen aus einem Kontokorrent, wenn der Kunde mit seinem Abnehmer ein solches vereinbart hat.
Mr. Byte GmbH nimmt diese Abtretungen hiermit an.
Mr. Byte GmbH kann vom Kunden verlangen, dass Mr. Byte GmbH die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt. Mr. Byte GmbH ist so dann berechtigt, die Abtretung nach seiner Wahl offen zu legen.
6.3 Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit der Mr. Byte GmbH nicht gehörenden Waren erwirbt die Mr. Byte GmbH Miteigentum anteilig
im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für die Mr. Byte GmbH als Hersteller i. S. d. § 950 BGB, ohne die Mr. Byte GmbH zu verpflichten. An der verarbeiteten Ware entsteht Miteigentum der Mr. Byte GmbH im Sinne der vorstehenden Bestimmungen.
6.4 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen der Mr. Byte GmbH an Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf die Mr. Byte GmbH zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.
6.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch die Mr. Byte GmbH gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
6.6 Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im Voraus an die Mr. Byte GmbH ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung auch nach der Abtretung berechtigt.
Die Mr. Byte GmbH ist dessen ungeachtet im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt, wird von diesem Recht aber nur Gebrauch machen im Falle des Zahlungsverzugs oder bei einem Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens durch den Kunden. Auf Verlangen der Mr. Byte GmbH wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen, erforderliche Angaben machen, Unterlagen aushändigen und den Schuldnern die Abtretung mitteilen. Die Mr. Byte GmbH darf zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen.
6.7 Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Mr. Byte GmbH. Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der Vorbehaltsware der zur Zeit des Freigabeverlangens geltende Netto-Listenpreis der Mr. Byte GmbH maßgeblich, bei abgetretenen Forderungen ist vom Netto-Rechnungsbetrag abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 30% auszugehen. Handelt es sich um Forderungen, bei welchen der Abnehmer des Kunden bereits in Zahlungsverzug ist oder Tatsachen bekannt sind, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass ein Ausfall zu befürchten ist, so beträgt der Abschlag 50 %. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nur in Form von Miteigentum bestehenden Sicherheiten ist vom Netto-Listenpreis der von der Mr. Byte GmbH gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 30 % auszugehen.
6.8 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum der Mr. Byte GmbH. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit der Mr. Byte GmbH über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.

7. Gewähr­leistung

7.1 Die Mr. Byte GmbH gewährleistet, daß die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch bewußt, daß es nach dem Stand der Technik
nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
7.2 Die Mr. Byte GmbH gewährleistet, daß die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von der Mr. Byte GmbH schriftlich bestätigt wurden. Die Mr. Byte GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
7.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß / unsachgemäßen Gebrauch / Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden / Betrieb mit falscher Stromart oder –spannung sowie Anschluß an ungeeignete Stromquellen / Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen / Feuchtigkeit aller Art / falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und / oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass die Vertragsgegenstände vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass solche Änderungen oder Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Serien-Nummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für den Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar.
Unabhängig davon gibt die Mr. Byte GmbH etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
Ist der Kunde Kaufmann, ist er verpflichtet, die Lieferung unverzüglich auf erkennbare Mängel zu untersuchen und die entdeckten Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden schriftlich gegenüber Mr. Byte GmbH anzuzeigen.
7.5 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von Mr. Byte GmbH Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Mr. Byte GmbH hat für jeden aufgetretenen Mangel 3 Nachbesserungsversuche zur Verfügung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Mr. Byte GmbH über. Schlägt die Nachbesserung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Mängel werden nach Wahl von Mr. Byte GmbH am Sitz von Mr. Byte GmbH oder am Aufstellungsort repariert.
7.6 Im Falle der Nachbesserung übernimmt die Mr. Byte GmbH die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen.
7.7 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist die Mr. Byte GmbH berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der Mr. Byte GmbH berechnet.
7.8 Alle weiteren oder anderen als in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüchen des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt.
7.9 Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung / Garantie sowie bei kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art hat der Kunde die Abwicklungsrichtlinien des Kundendienstes in der jeweils gültigen Fassung bzw. die entsprechenden Verfahrensweisen in der jeweils gültigen Mr. Byte GmbH-Fachhandelspreisliste zu beachten.

8. Gewerbliche Schutz­rechte und Urheber­rechte Dritter

Werden Ansprüche aus der Verletzung deutscher Schutzrechte durch gemäß diesen Bedingungen gelieferte oder lizensierte Software oder Dokumentationen gegen den Kunden geltend gemacht, wird Mr. Byte GmbH dem Kunden alle rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadenersatzbeträge ersetzen, wenn Mr. Byte GmbH unverzüglich und schriftlich von solchen Ansprüchen benachrichtigt wird, alle notwendigen Informationen vom Kunden erhält, der Kunde seiner allgemeinen Mitwirkungspflicht genügt und Mr. Byte GmbH die endgültige Entscheidung treffen kann, ob der Anspruch abgewehrt oder verglichen werden kann.
Für den Fall, dass rechtskräftig festgestellt wird, dass eine weitere Benutzung der Vertragsgegenstände deutsche Schutzrechte Dritter verletzt oder nach Ansicht von Mr. Byte GmbH die Gefahr einer Schutzrechtsklage besteht, kann Mr. Byte GmbH, soweit nicht die Haftung entfällt, auf eigene Kosten und nach eigener Wahl entweder dem Kunden das Recht verschaffen, die Vertragsgegenstände weiter zu benutzen, oder diese austauschen oder so abändern, dass keine Verletzung mehr gegeben ist oder dem Kunden unter Rücknahme des Vertragsgegenstandes dessen Wert unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die bis dahin gezogenen Nutzungen erstatten. Die Nutzungsentschädigung wird auf der Basis einer angenommenen Abschreibungszeit von 3 Jahren berechnet, so dass für jeden Monat der Nutzung 1/36 des Preises zu zahlen ist.

9. Haftung und weiter­gehende Gewähr­leistung

9.1 Mr. Byte GmbH haftet für seine Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
auf Schadensersatz.
a) nach den gesetzlichen Vorschriften ohne Begrenzung der Schadenshöhe für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten der Mr. Byte GmbH oder durch schwerwiegendes Organisationsverschulden verursacht wurden,
b) in anderen Fällen als a) unter Begrenzung auf die Schäden, die aufgrund der vertraglichen Verwendung der Leistungen von Mr. Byte GmbH typisch und vorhersehbar sind und zwar
aa) für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
bb) für Schäden, die von einfachen Erfüllungsgehilfen von Mr. Byte GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden,
cc) soweit ein Fall der Unmöglichkeit, des anfänglichen Unvermögens und des Verzuges vorliegt.
Die Haftung von Mr. Byte GmbH für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist oder Rechtsmängeln und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.2 Die Haftung von Mr. Byte GmbH im Rahmen vorstehender Ziff. 9.1 b), vor allem solche für Folgeschäden, ist für jeden einzelnen Schadensfall auf einen Betrag hinsichtlich Personen- und Sachschäden bis zu EURO 2,0 Mio pauschal und bei Vermögensschäden bis zu EURO 200.000,00 jeweils pro Schadensereignis, pro Jahr insgesamt auf das Doppelte, begrenzt.
9.3 Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen, z. B. die unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen (z. B. auch unzureichende Fehlermeldungen, Organisationsfehler oder unzureichende Datensicherung).
Mr. Byte GmbH haftet für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Kunde die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei sichergestellt hat, dass die Daten und Programme, die in maschinenlesbarer Form vorliegen, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

10. Abwicklung von Garantien

Garantien werden ausschließlich vom Hersteller und nicht von Mr. Byte GmbH gegeben.
Die Abwicklung von Garantieansprüchen betrifft daher das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Hersteller.
Mr. Byte GmbH ist bereit, die Abwicklung der Garantieansprüche gegen entsprechenden Auftrag für den Kunden durchzuführen. Der Auftrag ist kostenpflichtig. Zu ersetzen sind insbesondere Kosten der Anfahrt, der Abholung, Verpackung und Einsendung der Ware, sowie dessen Anlieferung und Wiederaufstellung.

11. Export- und Import­genehmigungen

11.1 von der Mr. Byte GmbH gelieferte Produkte und technisches Know-how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten – einzeln oder in systemintegrierter Form – ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Kunde muß sich über diese Vorschriften selbständig nach deutschen Bestimmungen beim Bundesausfuhramt, 65760 Eschborn/Taunus, nach US-Bestimmungen beim US-Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington, D. C. 20230, erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener
Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.
11.2 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis der Mr. Byte GmbH bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber der Mr. Byte GmbH.

12. EG-Einfuhr­umsatz­steuer

12.1 Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, ist er zur Einhaltung bezüglich der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an die Mr. Byte GmbH ohne gesonderte Anfrage. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an die Mr. Byte GmbH zu erteilen.
12.2 Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand – insbesondere eine Bearbeitungsgebühr – der bei der Mr. Byte GmbH aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen.
12.3 Jegliche Haftung von der Mr. Byte GmbH aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit von seiten der Mr. Byte GmbH nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

13. Allgemeine Bestimmungen

13.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus diesem Vertrag abzutreten.
13.2 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Duisburg.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie über seine Wirksamkeit ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, nach Wahl von Mr. Byte GmbH der Sitz von Mr. Byte GmbH oder der Sitz des Kunden.
13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNICITRAL) über den internationalen Warenverkehr ist ausgeschlossen.
13.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der Mr. Byte – Unternehmensgruppe mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der der Mr. Byte GmbH im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekanntgewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, daß die Mr. Byte GmbH die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von der Mr. Byte GmbH auch innerhalb der Mr. Byte Unternehmensgruppe verwendet.
13.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen.
Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. Dies gilt auch für das Füllen unbeabsichtigter und ausfüllungsbedürftiger Lücken.

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