Diese AGB gelten bei wirksamer Einbeziehung für Verträge mit Geschäftskunden. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung. Bestehende Verträge werden durch die Bereitstellung einer neuen Fassung auf der Website nicht automatisch geändert.
01 / AGB
Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge der mr.byte GmbH, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 26, 47228 Duisburg (nachfolgend „Mr. Byte“), über Warenlieferungen, Software und Lizenzen sowie IT-Beratung, IT-Projekte, Cloud-Leistungen, Betreuung und Managed Services.
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern sind nicht Gegenstand dieser AGB.
1.3 Diese AGB gelten, wenn ihre Einbeziehung vereinbart wurde. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Ergänzende Leistungsbeschreibungen und besondere Vertragsbedingungen gelten im vereinbarten Umfang; bei Widersprüchen geht die konkret vereinbarte Leistung diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Mr. Byte ihrer Geltung zustimmt. Die bloße Ausführung eines Auftrags bedeutet keine Zustimmung.
1.4 Für bestehende Verträge bewirkt die Bereitstellung einer neuen AGB-Fassung auf der Website keine automatische Änderung.
02 / AGB
Angebot, Vertragsschluss und Leistungsumfang
2.1 Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer Annahmefrist versehen sind. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebots, durch Auftragsbestätigung von Mr. Byte oder durch die vereinbarte Ausführung des Auftrags zustande. Bestellungen, Auftragsbestätigungen und Absprachen können in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen. Individuelle Abreden bleiben unabhängig von ihrer Form vorrangig.
2.2 Art und Umfang der Leistung, Mengen, Termine und Preise ergeben sich aus der konkreten Vereinbarung. Bei IT-Projekten sollen insbesondere das gewünschte Ergebnis, Voraussetzungen, Zuständigkeiten und gegebenenfalls Abnahmekriterien festgehalten werden. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nur geschuldet, wenn er ausdrücklich vereinbart ist.
2.3 Beratung und laufende Unterstützung werden als Dienstleistungen erbracht, soweit kein bestimmter herzustellender Erfolg vereinbart ist. Die rechtliche Einordnung richtet sich nach dem tatsächlich vereinbarten Vertragsinhalt.
2.4 Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags sowie deren Auswirkungen auf Vergütung und Termine werden vor ihrer Ausführung abgestimmt. Zusätzliche kostenpflichtige Leistungen werden nicht allein durch eine einseitige Mitteilung von Mr. Byte beauftragt.
2.5 Das Erstgespräch ist kostenfrei. Eine anschließende Bestandsaufnahme, Analyse, Konzeption oder Projektleistung wird nur nach vorheriger Vereinbarung vergütet. Das Absenden einer Websiteanfrage ist weder ein kostenpflichtiger Auftrag noch eine verbindliche Terminbuchung.
2.6 Nach der Bestandsaufnahme wird die Übernahme und notwendige Einrichtung der IT-Betreuung mit einem definierten Leistungsumfang zum Festpreis angeboten. Voraussetzungen, Mitwirkung, enthaltene Arbeitsschritte und Abgrenzungen werden im Angebot festgehalten. Änderungen dieses Umfangs werden vor ihrer Ausführung abgestimmt.
03 / AGB
Mitwirkung und Zusammenarbeit
3.1 Der Kunde stellt die für die vereinbarte Leistung erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung. Er darf Mr. Byte nur solche Daten, Software und sonstigen Inhalte bereitstellen, zu deren vertragsgemäßer Nutzung er berechtigt ist. Beide Seiten behandeln Zugangsdaten vertraulich und verwenden geeignete Übermittlungswege.
3.2 Vor Eingriffen in IT-Systeme stimmen die Parteien erforderliche Sicherungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen sowie die hierfür verantwortliche Seite ab. Soweit Datensicherung ausdrücklich zum Auftrag von Mr. Byte gehört, verbleibt die Verantwortung für diese Leistung bei Mr. Byte. Die vereinbarte Aufgabenverteilung darf nicht durch einen pauschalen Hinweis auf eine Sicherungspflicht des Kunden ersetzt werden.
3.3 Fehlende Mitwirkung oder erkennbare Risiken teilt Mr. Byte dem Kunden mit. Soweit eine Verzögerung hierdurch verursacht wird, werden betroffene Termine unter Berücksichtigung der Verzögerung und einer angemessenen Wiederanlaufzeit angepasst. Zusätzliche Vergütung bedarf einer Vereinbarung oder einer gesetzlichen Anspruchsgrundlage.
04 / AGB
Preise, Rechnung und Zahlung
4.1 Es gelten die vereinbarten Preise. Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Versand, Reiseaufwand und sonstige Nebenkosten werden nur zusätzlich berechnet, wenn dies vereinbart ist; ihre Höhe oder Berechnungsgrundlage wird vor Vertragsschluss mitgeteilt. Nachträgliche Preisänderungen bedürfen einer vertraglichen Grundlage oder einer neuen Vereinbarung.
4.2 Soweit keine andere Zahlungsregel vereinbart ist, sind ordnungsgemäß in Rechnung gestellte und fällige Beträge innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Gesetzliche Fälligkeitsvoraussetzungen, insbesondere eine gegebenenfalls erforderliche Abnahme, bleiben unberührt. Abschläge, Vorauszahlungen und Abrechnungszeiträume wiederkehrender Leistungen werden gesondert vereinbart.
4.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei Entgeltforderungen aus Geschäften ohne Verbraucherbeteiligung beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Gesetzliche Ansprüche auf eine Verzugspauschale oder weiteren Verzugsschaden bleiben unberührt.
4.4 Der Kunde kann mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie mit Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte, insbesondere wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung desselben Vertrags, bleiben bestehen.
4.5 Für laufende eigene Betreuungsleistungen wird ein fester Monatsbetrag für den vereinbarten Umfang festgelegt. Bei unverändertem Umfang bleibt dieser Preis zwölf Monate ab dem vereinbarten Beginn der laufenden Betreuung gebunden. Eine längere individuell vereinbarte Preisbindung bleibt bestehen. Das Ende der Preisbindung begründet für sich allein weder eine Preisänderung noch eine Vertragsverlängerung.
4.6 Lizenzen, verbrauchsabhängige Cloud-Leistungen und sonstige Fremdkosten werden gesondert ausgewiesen. Für sie werden Preis, Laufzeit, Abrechnungsmaßstab und etwaige Anpassungsbedingungen vor Vertragsschluss mitgeteilt. Die Preisbindung der eigenen Betreuung erstreckt sich nicht auf diese gesonderten Positionen; eine automatische Weitergabe beliebiger Preisänderungen wird damit nicht vereinbart.
4.7 Zusatzarbeiten außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs beginnen erst nach Kostenfreigabe durch den Kunden. Mr. Byte nennt dafür vorab einen Festpreis oder eine verbindliche Kostenobergrenze. Freigaben und Änderungen werden in Textform dokumentiert; individuelle Abreden bleiben vorrangig. Für dringende Störungen können Anlass, Handlungsrahmen und eine begrenzte Kostenobergrenze bereits vorab als Notfallbudget vereinbart werden. Ohne eine solche Freigabe entsteht keine pauschale Befugnis, beliebige Zusatzkosten zu berechnen.
05 / AGB
Lieferung, Termine und Gefahrübergang
5.1 Liefer- und Leistungstermine werden im jeweiligen Auftrag festgelegt. Mr. Byte informiert über erkennbare Verzögerungen. Teillieferungen sind zulässig, wenn sie für den Kunden zumutbar sind, der Vertragszweck dadurch nicht beeinträchtigt wird und keine zusätzlichen Kosten ohne Vereinbarung entstehen.
5.2 Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar und auch bei zumutbarer Sorgfalt nicht vermeidbar sind, können die betroffenen Leistungspflichten für die Dauer der Behinderung aussetzen. Die betroffene Partei informiert unverzüglich über Ursache und voraussichtliche Dauer und bemüht sich um eine Begrenzung der Folgen. Nicht jede Lieferverzögerung eines Vorlieferanten erfüllt diese Voraussetzungen. Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und sonstige Rechte bleiben unberührt.
5.3 Für den Gefahrübergang gelten die gesetzlichen Vorschriften entsprechend der vereinbarten Vertragsart. Bei Versendungskäufen kann die Gefahr insbesondere nach § 447 BGB mit Übergabe an das Transportunternehmen übergehen. Ist ein herzustellendes Werk einschließlich Installation vereinbart, richten sich Gefahrübergang und Abnahme nach den dafür geltenden Vorschriften.
5.4 Bei Annahmeverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Rechte. Pauschale Lagergebühren ohne Vereinbarung werden nicht erhoben.
5.5 Bei standortübergreifender Lieferung oder Einschaltung einer Leasinggesellschaft werden Besteller, Vertragspartner, Lieferempfänger und Rechnungsempfänger vor Auftragserteilung festgelegt. Die Lieferung an einen anderen Standort oder eine abweichende Rechnungsadresse ändert allein weder den Vertragspartner noch die Zahlungs- und Eigentumsregelung. Eine Finanzierung oder Zustimmung eines Leasinggebers wird von Mr. Byte nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
06 / AGB
Eigentumsvorbehalt
6.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des für die jeweilige Ware vereinbarten Kaufpreises Eigentum von Mr. Byte.
6.2 Der Kunde behandelt Vorbehaltsware pfleglich und informiert Mr. Byte unverzüglich über Pfändungen oder andere Zugriffe Dritter. Sicherungsübereignungen oder Verpfändungen von Vorbehaltsware sind ohne Zustimmung von Mr. Byte nicht gestattet.
6.3 Eine Weiterveräußerung vor vollständiger Bezahlung ist gesondert zu vereinbaren. Eine Rücknahme oder Herausgabe der Ware kann Mr. Byte nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlangen; ein eigenmächtiges Betreten von Geschäftsräumen ist hiermit nicht gestattet.
07 / AGB
Software, Lizenzen und Cloud-Leistungen
7.1 Nutzungsrechte, Nutzerzahlen, Einsatzbereiche, Laufzeiten und technische Voraussetzungen richten sich nach dem konkreten Angebot und den vor Vertragsschluss zugänglich gemachten Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Weitergehende Rechte, insbesondere eine Übertragung ausschließlicher Rechte oder die Überlassung von Quellcode, bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.
7.2 Bei Leistungen von Herstellern oder Cloud-Anbietern wird im Angebot kenntlich gemacht, welche Leistung Mr. Byte selbst schuldet und welche Leistung Gegenstand eines gesonderten Vertrags mit dem Anbieter ist. Mr. Byte übernimmt die ausdrücklich vereinbarten Beschaffungs-, Einrichtungs- und Betreuungsaufgaben.
7.3 Herstellerbedingungen und Herstellergarantien schränken die gesetzlichen Ansprüche des Kunden gegen Mr. Byte aus dem eigenen Vertrag nicht ein. Ein bloßer Verweis auf einen Hersteller ersetzt keine geschuldete Mängelbeseitigung.
7.4 Eine bestimmte Verfügbarkeit, Funktion, Kompatibilität oder Datenlokalisierung wird nur geschuldet, soweit sie vereinbart oder gesetzlich geschuldet ist. Wesentliche Voraussetzungen und erkennbare Einschränkungen sind vor Vertragsschluss offenzulegen. Gesetzliche Informations- und Aktualisierungspflichten bleiben unberührt.
08 / AGB
Betreuung, Support und Managed Services
8.1 Betreute Systeme, Aufgaben, Leistungsgrenzen, Servicezeiten, Kontaktwege sowie gegebenenfalls Reaktions- und Wiederherstellungsziele werden im jeweiligen Servicevertrag oder in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Eine Bereitschaft außerhalb der vereinbarten Geschäftszeiten oder eine Betreuung rund um die Uhr besteht nur bei entsprechender Vereinbarung.
8.2 Fernwartung erfolgt im Rahmen des erteilten Auftrags und der vereinbarten Berechtigungen. Der bloße Download eines Fernwartungsprogramms begründet weder einen kostenpflichtigen Supportvertrag noch eine allgemeine Zugriffsfreigabe.
8.3 Laufzeit, Kündigungsfristen und gegebenenfalls Verlängerungen wiederkehrender Leistungen werden gesondert vereinbart. Fehlt eine Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Kündigungsrechte aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
8.4 Für das Vertragsende stimmen die Parteien erforderliche Übergaben von kundeneigenen Daten, Dokumentationen und Zugängen ab. Zusätzliche, nicht bereits geschuldete Übergangsleistungen und deren Vergütung bedürfen einer Vereinbarung. Gesetzliche Herausgabe- und Datenschutzpflichten bleiben bestehen.
8.5 Das Angebot zur laufenden Betreuung benennt die erfassten Benutzer, Geräte und Systeme, enthaltenen Aufgaben, Servicezeiten, Ansprechpartner und Zuständigkeiten. Aufgaben, die der Kunde oder seine interne IT übernimmt, werden abgegrenzt. Der Umfang wird auf den tatsächlichen Bedarf zugeschnitten; zusätzliche Module werden nicht allein durch die Verfügbarkeit eines Werkzeugs Vertragsbestandteil.
8.6 In der laufenden IT-Betreuung findet mindestens einmal monatlich eine gemeinsame Besprechung statt. Dabei werden der vereinbarte Betriebsumfang, offene Aufgaben und Kosten einschließlich ungenutzter Lizenzen, entbehrlicher Leistungen und geplanter Anschaffungen geprüft. Reduzierungen oder Erweiterungen von Umfang und Preis werden vereinbart und zum festgelegten Anpassungstermin umgesetzt. Bestehende Herstellerlaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben zu berücksichtigen. Form und Umfang zusätzlicher Berichte sowie Vor-Ort-Termine werden individuell vereinbart.
8.7 Bei vereinbarter Datensicherung werden die zu sichernden Systeme und Daten, Sicherungsintervalle, Aufbewahrung, Überwachung und Wiederherstellungsprüfungen sowie die Verantwortlichkeiten festgelegt. Vereinbarte Wiederherstellungsziele und geschuldete Prüfungen ergeben sich aus dem Auftrag. Eine bloße Lizenzbereitstellung ist keine Übernahme der Datensicherung. Eigene übernommene Sicherungspflichten von Mr. Byte bleiben uneingeschränkt bestehen.
09 / AGB
Abnahme bei Werkleistungen
9.1 Soweit eine abnahmefähige Werkleistung vereinbart ist, zeigt Mr. Byte deren Fertigstellung an und ermöglicht eine angemessene Prüfung anhand der vereinbarten Anforderungen. Die Abnahme richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.2 Wesentliche Mängel werden unter Angabe der beanstandeten Abweichungen dokumentiert. Unwesentliche Mängel berechtigen nach Maßgabe des Gesetzes nicht zur Verweigerung der Abnahme; ihre Beseitigung bleibt geschuldet.
9.3 Für reine Dienstleistungen wird keine Abnahme verlangt. Eine Rechnung, eine Teilzahlung oder das Schweigen auf eine Mitteilung gilt nicht aufgrund dieser AGB als pauschale Abnahme aller Leistungen.
10 / AGB
Mängelrechte und Untersuchungspflichten
10.1 Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte und Verjährungsfristen der jeweils vereinbarten Vertragsart. Diese AGB verkürzen die gesetzlichen Mängelverjährungsfristen nicht.
10.2 Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB gelten nur, wenn dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Übrigen wird keine allgemeine Ausschlussfrist von 48 Stunden oder sechs Tagen für Beanstandungen vereinbart. Eine frühzeitige, nachvollziehbare Fehlerbeschreibung erleichtert die Bearbeitung.
10.3 Art, Wahlrecht, Umfang und Kosten der Nacherfüllung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere werden erforderliche Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten nicht pauschal auf den Kunden übertragen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für Rücktritt, Minderung, Selbstvornahme und Schadensersatz bleiben unberührt.
10.4 Eine freiwillige Herstellergarantie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Ansprüchen und nach den Bedingungen des jeweiligen Garantiegebers. Kostenpflichtige Zusatzleistungen bei ihrer Abwicklung werden vorab vereinbart.
11 / AGB
Haftung
11.1 Mr. Byte haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Unbeschränkt bleiben ferner die Haftung wegen arglistig verschwiegener Mängel und die Haftung aus einer übernommenen Garantie im Umfang des Garantieversprechens.
11.2 Unbeschadet der unbeschränkten Haftung nach Ziffer 11.1 haftet Mr. Byte bei einfacher Fahrlässigkeit bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11.3 Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Schäden durch Datenverlust. Die vereinbarte Verantwortung von Mr. Byte für Datensicherung oder Wiederherstellung bleibt bestehen. Ein etwaiges Mitverschulden des Kunden wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
11.4 Gesetzlich zwingende Haftung bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von Mr. Byte.
12 / AGB
Vertraulichkeit und Datenschutz
12.1 Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Geschäfts- und Betriebsinformationen, die ihnen bei der Zusammenarbeit zugänglich werden, vertraulich. Sie verwenden diese nur zur Vertragsdurchführung und machen sie nur Personen zugänglich, die sie hierfür benötigen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Ausgenommen sind rechtmäßig öffentlich bekannte Informationen sowie gesetzlich gebotene Offenlegungen.
12.2 Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften und nur auf einer geeigneten Rechtsgrundlage verarbeitet. Diese AGB enthalten keine pauschale Einwilligung in Werbung, eine unternehmensübergreifende Datennutzung oder ein Training von KI-Modellen mit Kundendaten.
12.3 Soweit Mr. Byte personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung einen Vertrag nach Artikel 28 DSGVO. Gegenstand, Weisungen, Schutzmaßnahmen und ein etwaiger Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter werden darin geregelt.
12.4 Der Einsatz externer Cloud- oder KI-Dienste mit Kundeninhalten wird im vereinbarten Leistungsumfang und unter Beachtung der erforderlichen Datenschutz- und Geheimhaltungsvorgaben festgelegt. Informationen zur Verarbeitung eigener Kontakt- und Vertragsdaten enthält die Datenschutzerklärung von Mr. Byte.
13 / AGB
Rechte Dritter und Export
13.1 Die Parteien beachten die Rechte Dritter an bereitgestellter Software, Unterlagen und sonstigen Inhalten. Der Kunde informiert Mr. Byte unverzüglich, wenn Dritte wegen einer Leistung von Mr. Byte Ansprüche geltend machen, und ermöglicht eine sachgerechte Prüfung und Abwehr. Gesetzliche Ansprüche wegen Rechtsmängeln bleiben unberührt.
13.2 Für Lieferungen, Nutzung und Weitergabe von Waren, Software und Technologie sind die jeweils anwendbaren Exportkontroll-, Sanktions- und Zollvorschriften einzuhalten. Jede Partei erfüllt die sie selbst treffenden gesetzlichen Pflichten. Erforderliche Genehmigungen werden vor der betroffenen Lieferung oder Weitergabe eingeholt.
13.3 Eine generelle Genehmigungspflicht für jede Weitergabe oder jeden Export wird durch diese AGB nicht behauptet. Soweit konkrete Beschränkungen für den Auftrag erkennbar sind, werden sie bei der Auftragsabwicklung berücksichtigt.
14 / AGB
Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingend anwendbare gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
14.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Duisburg als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis vereinbart. Gesetzlich zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Für andere Kunden gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.
14.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen nach Maßgabe von § 306 BGB wirksam. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften; eine automatische Ersetzung durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche Regelung wird nicht vereinbart.


